Bewerbungsfrist läuft bis 01. Juli 2014

Thumbnail imageChöre, die mindestens 100 Jahre bestehen, können auf Antrag die vom Bundespräsidenten gestiftete Zelter-Plakette verliehen bekommen. Diese wird im Rahmen eines Festaktes stellvertretend an einen Chor bei den jährlich stattfindenden „Tagen der Chor- und Orchestermusik“ vom Bundespräsidenten übergeben.

Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich „die Chorvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Tätigkeit der Chorvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen“ (aus: Richtlinien zur Zelter-Plakette, Bundesgesetzblatt).

Für die Vorbereitung und Durchführung ist die Bundesvereinigung Deutscher Chor- und Orchesterverbände (BDCO) und deren Mitglieder Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) zuständig. Die Federführung bei der Vorbereitung und Durchführung wechselt jährlich zwischen beiden – in diesem Jahr liegt sie bei der BDC, in der der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC) Mitglied ist.

Der Antrag auf Verleihung muss mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich eingereicht werden. Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der BDC ist der 1. Juli des Vorjahres zur Verleihung. Dieser Termin gilt für alle an dem Antragsverfahren mitwirkenden Organisationen und die jeweils zuständigen Landesministerien. Der antragstellende Chor muss deshalb seinen Antrag so frühzeitig stellen, dass die Bearbeitung durch die beteiligten Organisationen rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

VDKC-Chöre wählen das Verfahren „Antrag A“ und leiten den Antrag an den für sie zuständigen VDKC-Landesverband zur Befürwortung weiter.

Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.

Die Plakette zeigt auf der Vorderseite Carl Friedrich Zelter (1758-1832), auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied".

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Antragsverfahren, Richtlinien und Historie finden Sie hier.

BDC, VDKC
12.06.2014

 

Veranstaltungen der Mitgliedschöre

Messa di Gloria & Plainscapes
06.04.2026 17:00 - 19:00

Konzertchor LGV Nürnberg


J.C. Bach: Amadis de Gaule / IV. INTERNATIONALES BACHFEST HAMBURG
06.04.2026 20:00 - 22:00
Hamburg
Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Chor Hamburg


„Chor – Klang – Raum“ - Chormusik a cappella
08.04.2026 15:00 - 16:00
Sankt Ottilien
Schönhausen-Chor Krefeld


Georg Friedrich Händel - Messiah HWV 56
10.04.2026 19:00 - 22:00
Wernigerode
Stadtsingechor zu Halle


Joseph Haydn: Die Schöpfung
11.04.2026 18:00 - 20:00
Leipzig
Leipziger Oratorienchor


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Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

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Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen der Amateurmusik. Das Infoportal enthält zahlreiche Angebote für die Ensemblepraxis.

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