Zelter-Plakette: Neufassung der Richtlinien und Antragsformulare Drucken

Anträge noch bis 30. Juni für das Folgejahr möglich

Zelter-Plakette (BDC)Seit 1956 ehrt der Bundespräsident Chöre mit mindestens 100-jähriger Tradition aus dem gesamten Bundesgebiet mit der Zelter-Plakette. Insgesamt 11.328 Chöre haben diese höchste Ehrung im vokalen Amateurmusikbereich bisher erhalten. Aus den Reihen der VDKC-Chöre wurde zuletzt der Musikverein Gelsenkirchen damit geehrt (siehe Beitrag). Das Verfahren zur Neufassung der zugrunde liegenden Richtlinien wurde nun unter Einbeziehung aller in Deutschland tätigen Chorverbände zum Abschluss gebracht.

Der ursprüngliche Text wurde dabei modernisiert und an die heutigen Strukturen in der Verbandslandschaft angepasst: So können nun alle Chöre, die einer bundesweit tätigen Chororganisation angehören, den Antrag direkt über diese Organisation stellen. Bisher war dies nur Chören aus den Verbänden der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V., also auch dem VDKC, sowie des Deutschen Chorverbandes möglich. Jeder bundesweite Chorverband, aus dessen Reihen Anträge gestellt werden, ist nun auch im Empfehlungsausschuss vertreten, der über die Anträge entscheidet. Chöre, die keinem Chorverband angehören, stellen ihre Anträge nach wie vor über das für Kultur zuständige Ministerium ihres Bundeslandes.

Konkretisiert wurden darüber hinaus die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen: Neben einem Gründungsnachweis muss ein Chor eine kurze Chronik der mindestens 100-jährigen aktiven Tradition, die vollständige Liste aller Chorleiter und Vorstände und einen Tätigkeitsbericht der jüngeren Vergangenheit vorlegen. Hinzu kommt eine Bescheinigung der eigenen Gemeinde über Verdienste um das heimische Kulturleben sowie gegebenenfalls ein Vereinsregisterauszug. Katholische Chöre, die bereits die Palestrina-Medaille des Allgemeinen Cäcilien-Verbandes erhalten haben können sich freuen: Mit der Vorlage der Urkunde ist bereits ein Großteil der Nachweise erbracht.

Auch der Verfahrensablauf ist nun genau geregelt: Anträge müssen bis zum 30. Juni des Vorjahres der Verleihung bei den jeweils zuständigen Stellen vorliegen. Sollte der Empfehlungsausschuss und der Bundespräsident der Verleihung zustimmen, so wird die erste Plakette eines Jahrgangs traditionell im Rahmen der Tage der Chor- und Orchestermusik durch den Bundespräsidenten oder seine/n Stellvertreter/in an einen ausgewählten Chor verliehen. Alle anderen Chöre erhalten ihre Plakette und Urkunde nach diesem zentralen Festakt in eigenen Veranstaltungen in ihren Bundesländern.

Die Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) agiert als Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses. Alle neuen Antragsformulare sind über die BDC-Geschäftsstelle erhältlich.

Informationen: Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände

BDC, VDKC
09.04.2015