Steuerliche Erleichterungen für Vereine im Zusammenhang mit der Corona-Krise Drucken

Zusammenstellung von Entlastungsmaßnahmen für steuerpflichtige Vereine

Abb.: Steuererleichterungen Corona (Pixabay)Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise wurden eine Reihe von Steuermaßnahmen und -erleichterungen beschlossen, die auch die Arbeit von Chören erleichtern, die als Vereine organisiert sind.

Das Bundesministerium der Finanzen und die Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Diese gelten bis Ende 2021. Dazu gehören auch Vereine.

Neben allgemeingültigen Erleichterungen wie beispielsweise der Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren und auf Antrag Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden oder Vorauszahlungen herabzusetzen oder anzupassen, gibt es auch eine Reihe von vereinsspezifischen Erleichterungen: Darf ein Verein unabhängig vom eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit der Corona-Krise einwerben? Verliert ein Verein seine Gemeinnützigkeit, wenn er Mittel aus den Vorjahren angesammelt hat und diese aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 oder 2021 nicht ausgeben kann? Darf der Übungsleiter eines Vereins, der wegen der Corona-Krise vorübergehend seine Tätigkeit nicht ausführen kann, weiterbezahlt werden, ohne dass die Gemeinnützigkeit gefährdet wird? Diese und andere Fragen hat das Bundesministerium der Finanzen in den „FAQ Corona (Steuern)“ unter dem Punkt „X. Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ zusammengestellt.

Das Ministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung im Einzelfall nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern obliegt. Die Übersicht wird laufend aktualisiert:

„FAQ Corona (Steuern)“ des Bundesministeriums der Finanzen

Eine umfangreiche Auflistung von nützlichen allgemeingültigen Steuerratgebern für Vereine, die von den Finanzverwaltungen der Bundesländer und auch des Bundes zur Verfügung gestellt werden, ist hier zu finden: Nützliche Wegweiser der Finanzverwaltung für Vereine.

Katrin Petlusch
01.03.2021