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Tipps zur kostenfreien Notenbeschaffung

Foto: Tipps zur kostenfreien Notenbeschaffung (Ralf Schöne)Die Frage, wie sich ganz oder fast ohne Kosten Noten für das Ensemble beschaffen lassen, treibt viele Verantwortliche in den zahlreichen vokalen und instrumentalen Ensembles im ganzen Land um. Dabei lassen sich die Voraussetzungen, unter denen kostenlose Notenangebote auch legal genutzt werden, rasch benennen:

  1. Der/die AnbieterIn der Noten ist selbst im Besitz der Urheber- und Verlagsrechte des Werkes.
  2. Das Werk ist frei von Rechten Dritter. Die/der UrheberIn ist/sind mehr als 70 Jahre tot.

Der Beitrag beleuchtet die genannten Voraussetzungen und stellt konkrete Anbieter und Quellen zur kostenfreien Notenbeschaffung vor.

Musikalische Werke sind geistiges Eigentum ihrer Schöpfer
Bei der Schöpfung von musikalischen Werken handelt es sich um eine kreative Sichtbarmachung geistigen Eigentums. UrheberInnen musikalischer Werke sind KomponistInnen, aber auch TextdichterInnen, BearbeiterInnen, ArrangeureInnen usw. Wird ein Verlag mit der Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes beauftragt, verwaltet dieser die Nutzungsrechte. Gelegentlich erfolgt die Wahrnehmung dieser Rechte auch durch eine oder mehrere Urheberrechtsgesellschaften, die eine Nutzung zu festgelegten Konditionen gestatten und deren Einhaltung auch überwachen. Für den Zeitraum von 70 Jahren nach dem Tod der/des Urhebers/in ist ein Werk geschützt. Allerdings können musikalische Werke auch mehr als 70 Jahre nach dem Tod von UrheberInnen urheberrechtlich geschützt sein. Das kann bei Erstausgaben dieser Werke oder bei wissenschaftlich-kritischen Ausgaben (25-jährige Schutzfrist des Leistungsschutzrechts für den Verlag) der Fall sein. Für Privatpersonen und Ensembles, die nicht in institutioneller oder kirchlicher Trägerschaft stehen, gibt es kaum Möglichkeiten, die Konditionen der Musiknutzung zu beeinflussen. Allerdings haben Institutionen wie die GEMA oder die VG Musikeditionen Rahmenverträge mit Dachverbänden und Kirchen abgeschlossen, die Sonderkonditionen und Vereinfachungen in der praktischen Anwendung darstellen.

Egal ob kopieren, scannen und ausdrucken, abtippen, abfotografieren und selbst die digitale Kopie auf dem Tablet oder die Projektion mit einem Beamer: das Kopieren geschützter Noten ist verboten. Nur wenige Ausnahmen sind im Urheberrechtsgesetz vorgesehen. Dazu zählen seltene Situationen, etwa „wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt“ (UrhG § 53) oder das handschriftliche Abschreiben (nicht aber das Kopieren der Abschrift) sowie die Kopie zur Aufnahme in ein eigenes Archiv ohne jedoch der Möglichkeit einer öffentlichen Wiedergabe. In diesem Zusammenhang bedeutet "vergriffen", dass das Produkt nicht mehr im Handel erhältlich ist. Diese Ausnahmen dürften für Ensembles daher keinen nennenswerten praktischen Wert haben. Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen, wenn beispielsweise in speziellen Rahmenverträgen (Verband der Diözesen Deutschlands und der Evangelischen Kirche) eine Rechtenutzung für ganz konkrete Situationen legal eingeräumt wurde.

Kostenlose Noten

Eigene Werke
Die Nutzung eigener Werke oder von eigenen Bearbeitungen gemeinfreier Werke ist ein kreatives Mittel, um gefahrlos Notenmaterial zu verwenden. Die positive Begleiterscheinung, dass sich Ensembles damit ein individuelles und unverwechselbares Repertoire aufbauen, gibt es hier inklusive. Die Bearbeitung von nicht gemeinfreien Werken hingegen ist nicht ohne eine explizite Zustimmung der Rechteinhaber erlaubt. Allerdings ist die Schöpfung solcher Werke ein häufig anstrengendes und zeitraubendes Unterfangen, das etwa als Auftragswerk für ein bestimmtes Ensemble auch nicht zum Nulltarif zu haben sein dürfte.

Notenleihe
Die Bibliotheken größerer Städte verfügen über vollständiges Aufführungsmaterial von musikalischen Werken und verleihen es an ihre NutzerInnen. Damit der/dem UrheberIn eine angemessene Vergütung zukommt, ist von der Einrichtung eine sogenannte „Bibliothekstantieme“ zu zahlen (UrhG, § 27 Abs. 2). Aber auch EigentümerInnen von Noten dürfen diese verleihen (und zwar ausschließlich kostenlos an andere für eine bestimmte Zeit abgeben), wenn die Noten gekauft wurden. Hier kommen neben befreundeten Ensembles auch Musikhochschulen, Theater und Philharmonien infrage. Eine Vermietung gegen Entgelt jeglicher Art hingegen ist nicht erlaubt. "Leihmaterial" von Musikverlagen darf grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden, auch dann nicht, wenn es sich um Orchestermaterial von gemeinfreien Werken handelt.

Foto: Tipps zur kostenfreien Notenbeschaffung (Ralf Schöne)Gemeinfreie Werke
Das Internet ist eine nahezu unerschöpfliche Quelle gemeinfreier Werke zur legalen Nutzung. Hier sind allerdings zwei wichtige Aspekte zu beachten. Zum einen gibt es international unterschiedliche urheberrechtliche Schutzregeln, sodass unter Umständen Nutzungen in Australien nicht rechtskonform mit denen in Deutschland sind. Zum anderen stammen derartige Quellen häufig von musikalischen Laien und können entsprechend fehlerbehaftet sein. Das fabelhafte Engagement vieler MusikenthusiastInnen und LiebhaberInnen beim Aufbau und der Pflege solcher Internetplattformen ist eine beachtenswerte Leistung. Das Ergebnis führt jedoch auch zwangsläufig zu einer Veränderung des Musikmarktes mit bislang schwer einzuschätzenden Auswirkungen. Was bislang nur von Verlagen zu leisten war, wird nun nach und nach – vor allem durch die Digitalisierung befördert – auch von Privatpersonen realisierbar. Bei der Verwendung solcher Quellen ist eine sorgfältige Qualitätsprüfung hinsichtlich Notentext, Sprache und Layout unumgänglich, damit es in der Probe nicht zu bösen Überraschungen kommt. Die Noten werden zumeist im PDF-Format zur Verfügung gestellt, was eine nachträgliche Bearbeitung sehr erschwert bis unmöglich macht. Auf einigen Portalen sind jedoch auch Musikdateien verfügbar, etwa für die Notationsprogramme capella, Finale, MuseScore oder Sibelius. Dateien in dem offenen Dateiformat MusicXML lassen sich sogar in verschiedene Notationssoftware importieren und dann auch bearbeiten.

Beispiele für Internetportale mit gemeinfreien Noten (in zufälliger Reihenfolge):

Die „Choral Public Domain Library“ (CPDL) ist eine überaus umfangreiche Datenbank digitaler Noten und Notendateien zum kostenlosen Download.

In das „International Music Score Library Project“ (IMSLP) wurden bislang über 178.300 Werke (568.000 Notendateien) von über 22.000 Komponist*innen hochgeladen. Die Plattform steht unter kanadischem Urheberrecht. Werke, die in der EU nicht heruntergeladen werden dürfen, sind mit dem Hinweis “non-EU PD” (non European Union Public Domain) gekennzeichnet. Das Projekt ist aktuell die größte Online-Sammlung freier und kostenloser Musiknoten. Es enthält zudem mehr als 66.500 Aufnahmen.

Die „Neue Mozart-Ausgabe“ (NMA) enthält alle Noten zu Mozarts Werken, Vorworte, Fragmente sowie kritischen Berichte, jedoch leider keine (Chor-, Orchester-, Instrumental-)Stimmen oder Stimmauszüge.

Die Alte Händel-Gesamtausgabe erlaubt über den Umweg der „Miniaturansicht“ den Download von Dateien.

Das Brahms-Institut hat Erstausgaben vieler Werke von Brahms zugänglich gemacht und wird schrittweise vervollständigt.

Ausschließlich Schubert-Autographe sind hier zu finden.

Die „Jean-Baptiste Lully Collection“ ist eine digitale Sammlung der University of North Texas. Sie stellt digitalisierte Noten der Opern von Jean-Baptiste Lully zur Verfügung.

Bei „Musedata“ finden sich einige freie Partituren von Komponisten des 17. und 18. Jahrhunderts.

Die „St. Levy Collection“ ist ein digitales Notenarchiv zum freien Download amerikanischer Popularmusik zwischen 1780 und 1923.

Die Liederkiste bietet eine breite Auswahl an Advents- und Weihnachtsliedern für die ganze Familie.

„8NOTES“ bietet eine breite Auswahl an Advent- und Weihnachtsliedern.

„Sheetmusic-Free“ bietet Notenblätter von 88 englischsprachigen Weihnachtsliedern für Klavier und Stimme.

„Cantorion“ ist eine Sammlung freie verfügbarer Noten, geordnet nach Komponisten, Besetzungen (und Schwierigkeitsgraden).

Weihnachtslieder Cantorion bietet über 70 kostenlose Notenblätter mit schönen Arrangements.

Leadsheets für Bands (Noten für C- und Bb-Instrumente) des österreichischen Komponisten und Gitarristen Günther Schalk.

Freie Noten für gemischte, Kinder-/ sowie Mädchen-/ oder Frauen-Chöre vom Komponisten C. René Hirschfeld.

Das „MUTOPIA Projekt“ bietet über 2.000 klassische Stücke von Barock bis zur Romantik für zahlreiche Instrumente wie Cello, Harfe, Horn, Klarinette,  Mandoline oder Oboe.

Die „Ebersberger Liedersammlung“ ist eine umfangreiche Sammlung mit vielen Volksliedern, Kinderliedern, Weihnachtsliedern, Geburtstagsliedern, Wanderliedern des deutschen Sprachraums.

Die englischsprachige Seite „MuseScore“ bietet kostenlose Noten für alle Instrumente, vor allem im Bereich klassischer Werke und Filmmusik.

Unter „Tobis Notenarchiv“ bietet der Verein zur Förderung der Hausmusik Werke von Bach, Mozart und einzelne Stücke anderer Komponisten zum Download an.

Die Stiftung Kreuznacher Diakonie stellt in ihrem „Digitalen Notenarchiv der Kreuznacher-Diakonie-Kantorei“ über 15.000 Dateien (PDF) für Chor, Orchester, Kammermusik, Blockflöte, Blechbläser, Orgel und Dudelsack kostenlos zur Verfügung.

Das Portal „OpenMusicSchool“ bietet von klassischen Klavierstücken bis hin zu  modernen Popsongs kostenlos etliche Noten für Klavier zum Herunterladen an. Auch aus solchen Vorlagen lassen sich gezielt Arrangements für das eigene Ensembles erstellen.

Der Schweizer „Verein zur Förderung der Hausmusik“ bietet mit seinem Notenregal für Hausmusik eine umfangreiche Download-Sammlung von Musikdateien.

Die Internetpräsenz „Notenseiten“ ist eine “Suchmaschine”, die geordnet nach Rubriken (u.a. Klassische Musik, Folklore, Kirchenmusik, Tasteninstrumente) diverse Internetquellen auflistet, die Noten bereitstellen.

Datenbanken für spezielle Notationssoftware
Die Bearbeitung von musikalischen Werken geschieht inzwischen fast ausschließlich EDV-basiert. Was einmal elektronisch erfasst oder erstellt wurde, lässt sich für mehrere Anwendungen verwenden und weiterverarbeiten. Viele Nutzer*innen einzelner Notationssoftware wie cappella, Finale, MuseScore oder Sibelius haben in den letzten Jahren weltweit ihre Musikdateien verfügbar gemacht. Eine Suche im Internet mit den Dateiendungen der konkreten Programme lohnt sich.

*.musicxml und *.mxml

*.mus und *.musx (Finale)

*. mscz (musescore)

*.sib (Sibelius)

*.cap und *.capx (capella)

*.html (Notenblätter zur Ansicht und zum Drucken aus dem Browser)

Lesenswerte weiterführende Beiträge finden sich hier:

Ralf Schöne, Judith Bock
30.04.2021

 

Schlagzeilen

CHOR und KONZERT 2022 ist erschienen

Verbandszeitschrift des VDKC

Thumbnail imageFreude im VDKC-Generalsekretariat: Die Jahresausgabe von CHOR und KONZERT ist aus der Druckerei gekommen! Das Heft versammelt die VDKC-Beiträge des Jahres 2022 in gedruckter Form.

Hier lässt sich noch einmal prima nachlesen, was im vergangenen Jahr alles an spannenden und wissenswerten Artikeln veröffentlicht wurde. CHOR und KONZERT ist ab sofort auch im VDKC-Shop zu erwerben: hier.

VDKC
03.02.2023

Das Infoportal der Amateurmusik

Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen rund um die Amateurmusik. Das Infoportal bündelt zahlreiche Angebote zu Wissen, Praxis und Beratung:

www.frag-amu.de

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