Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Der VDKC ist Mitglied im
Wir begrüßen herzlich im Verband:
Dirigent: Johannes Kaupp
25 Chormitglieder
VDKC-Landesverband Baden-Württemberg
BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert
VDKC SCHRIFTENREIHE
Gebührenbefreiung für das Transparenzregister |
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Antragsstellung ab sofort möglich![]() Über das Thema der anfallenden Gebühren für die Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister berichtete der VDKC schon mehrfach. Nun konnte eine Lösung gefunden werden. Wie der Bundesmusikverband Chor & Orchester mitteilte, wurde durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht: „Wir freuen uns, dass die Verbesserungen, für die sich der Bundesmusikverband in enger Abstimmung mit der BDMV und dem DCV und zusammen mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt haben, nun greifen. Aktuell werden Briefe vom Transparenzregister versandt. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nunmehr mittels des Antragsformulars einfach gestellt werden. Wenn - wie im Antragsformular vorgesehen - im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GwG). Im Falle der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass Sie in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten.“ Wir möchten Ihnen und den in ihren Strukturen betroffenen Musikvereinigungen empfehlen, das Formular auszufüllen. Ein jetziges Ausfüllen des Formulars bedeutet, dass zukünftig kein Aufwand für die Vereine mehr notwendig ist. Sollte bei Ihnen das Antragsformular nicht automatisch eintreffen, finden Sie es unter >>> Formulare im Downloadbereich oder direkt hier. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder 0800 12 34 340. BMCO, VDKC
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