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Eine Betrachtung von Hans-Willi Hefekäuser

Thumbnail imageEines der Hauptanliegen der Europäischen Kommission ist es seit jeher, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in so gut wie fast allen Lebensbereichen europaweit so rasch und so tiefgreifend wie möglich zu vereinheitlichen. Dabei steht der Wunsch nach Harmonisierung häufig stärker im Vordergrund als die bedeutende Frage, ob es sich um einen Rechts- oder Lebensbereich handelt, für den die Europäische Union nach den EU-Verträgen zuständig ist.

Nach dem sog. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darf die EU autonom nur in den Grenzen der Befugnisse tätig werden, die die Mitgliedsstaaten ihr ausdrücklich übertragen haben. Das ist bei Steuern nicht der Fall. Im Gegenteil. Es gibt in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Steuersysteme. Bedeutsame Steuerarten wie z.B. die Einkommenssteuer oder die Unternehmenssteuern werden in den verschiedenen Ländern nach sehr unterschiedlichen Sätzen erhoben. Faktisch findet also zwischen den EU-Staaten ein Steuer-Wettbewerb statt, den sich die europäischen Steuerbürger zumindest partiell zunutze machen können.

Dies geschieht auch, wie das Beispiel Irland zeigt. Irland bietet seit etlichen Jahren besonders günstige Unternehmenssteuern und hat damit zahlreiche europäische Unternehmen angelockt, wesentliche Teile ihrer Steuerpflichtigkeit in Irland anzusiedeln. Nicht wenige Mitgliedsstatten haben diese Praxis als nicht unbedingt fair empfunden. Dass Irland sich dabei übernommen hat und jetzt auf europäische Solidarität unter dem Euro-Rettungsschirm angewiesen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Beleg für die wenig harmonischen Steuerverhältnisse in Europa liefern auch die jüngsten Vereinbarungen zwischen Frankreich und Deutschland zur Angleichung der Einkommens- und Unternehmenssteuern in den beiden Ländern sowie darüber hinaus in der gesamten Euro-Zone.

Auch im Bereich der Mehrwertsteuer finden wir einen europäischen Flickenteppich vor. Bekanntlich handelt es sich bei der sog. MwSt. um eine Umsatzsteuer, die vom Endabnehmer von Waren und Dienstleitungen zu entrichten ist. Dabei zeigt sich europaweit ein nahezu unüberschaubares Bild von verschiedenen Steuersätzen, MwSt.-Arten und Anknüpfungs-Tatbeständen.

Schon bei der „normalen“ MwSt. zeigt sich eine signifikante Spreizung: ihr Satz liegt zwischen 15 % (Luxemburg, Zypern) und 25 % (Ungarn, Schweden, Dänemark). Deutschland liegt mit 19 % zusammen mit den Niederlanden auf Platz 22. In mehr als 20 Mitgliedsstaaten gelten also höhere MwSt.-Sätze als in Deutschland. Das ist insofern bereits für sich gesehen bedeutsam, weil schon daraus Erhöhungspotenziale im Interesse einer europäischen Harmonisierung politisch ohne weiteres abgeleitet werden können. So ist es bei den MwSt.-Erhöhungen in Deutschland in der Vergangenheit ja auch bereits praktiziert worden.

Noch bunter aber wird das Bild, wenn man einen Blick auf die Sondertatbestände wirft. Es gibt kein europäisches Land, das nur einen MwSt.-Satz kennt. Im Gegenteil. Insgesamt lassen sich nicht weniger als fünf verschiedene Steuersätze unterscheiden: „normal“, ermäßigt, stark ermäßigt, abweichende Steuersätze für Dienstleistungen sowie in einigen Ländern darüber hinaus ein abweichender Satz für die sog. „Zwischensteuer“. Als weitere Variante kommt die in zahlreichen Ländern angewandte MwSt.-Befreiung noch hinzu, wie wir sie in Deutschland – in definierten Grenzen - für den Sektor gemeinnütziger Institutionen und Aktivitäten kennen.

Thumbnail imageIn Deutschland gibt es nur zwei Arten erhobener MwSt.: den Normalsatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Dabei ist der ermäßigte Satz ursprünglich als hälftiger Satz vom Normalsatz definiert gewesen (z.B. 5,5 % bei 11 % und 7 % bei 14 %), seit der MwSt.-Erhöhung 1993 (von 14 % auf 16 %) jedoch nicht mehr erhöht, sondern auf dem damals geltenden Satz von 7 % belassen worden.

Die zahllosen Ungereimtheiten und Kuriositäten der Anwendung des jeweils einen oder anderen Steuersatzes sind immer wieder Gegenstand belustigter bis empörter Berichterstattung in den Medien und bilden nicht selten Anlass für kabarettreife Gags. Jüngstes Beispiel ist die Currywurst vom Schnellimbiss: Sie kostet zum Mitnehmen 7 % MwSt., am Tisch sitzend verzehrt 19 %, an Ort und Stelle, aber im Stehen verzehrt 7 %. Verkaufskräfte sind also gut beraten, der allseits bekannten Frage „Zum Mitnehmen oder zum Hier-Essen?“ eine weitere Differenzierung hinzuzufügen: „Essen Sie im Stehen oder im Sitzen?“ Weiteres bekanntes Beispiel: Buch gedruckt 7 %, dasselbe Buch online 19 %.

Ein weiterer erstaunlicher Sachverhalt ist übrigens der, dass wir in Deutschland sogar Steuern auf Steuern zahlen. Und zwar beim Kraftstoff für Kraftfahrzeuge. Hier wird MwSt. auf den Betrag erhoben, der die Mineralölsteuer bereits beinhaltet. Mithin versteuern wir nicht nur die gekaufte Ware, sondern auch die Mineralölsteuer. Kurios und systemwidrig, aber wahr.

Was all dieses mit uns und der Kultur zu tun hat, liegt auf der Hand: Druckerzeugnisse unterliegen in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dazu gehören auch Noten. In der Vergangenheit ist auch in Deutschland immer wieder über den Wegfall des ermäßigten Steuersatzes diskutiert worden. Anknüpfungspunkt insoweit waren regelmäßig die bereits erwähnten Ungereimtheiten bei der Anwendung der verschiedenen Sätze. Dahinter stehen allerdings fraglos auch fiskalische Aspekte. Ein einheitlicher Steuersatz von 19 % (oder mehr) ohne Ausnahmen bringt zwangsläufig mehr Geld in die Kasse.

Nun hat die Europäische Kommission das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Nachdem ihr dazu keine unmittelbare Zuständigkeit gegeben ist, stellt sich zunächst die Frage nach der Befugnis der Kommission, sich mit dem Thema überhaupt befassen zu dürfen. Allerdings darf die Kommission im Rahmen des sog. Subsidiaritätsprinzips auch in den Bereichen tätig werden, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, sofern und soweit die verfolgten Ziele auf EU-Ebene besser verwirklicht werden können als auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Dabei hat sich die Kommission auch im Falle der MwSt. eines Mittels bedient, das in derartigen Fällen häufig angewandt wird. Sie hat ein sog. Grünbuch verfasst, in dem sie die Problematik auflistet und Lösungsvorschläge unterbreitet (s. „GRÜNBUCH über die Zukunft der Mehrwertsteuer, Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt.-System“ vom 01.12.2010, KOM(2010) 695 endg). Darin stellt sie die These auf, dass die Realisierung des einheitlichen Binnenmarkts, die zwingender Bestandteil der EU-Verträge ist, eine EU-weite Harmonisierung der MwSt. geradezu erfordert, zumal eine einheitliche MwSt. in Europa den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und damit die entspr. Kosten für Unternehmen und Verbraucher vermindern würde. Möglicherweise könne sogar ein günstigerer Normalsatz herausspringen (heutiger EU-Mittelwert - numerisch - : 20,3 %).

Die mit der Verwirklichung dieses Vorhabens verbundenen Risiken liegen auf der Hand. Zum einen könnte Deutschland ein höherer MwSt.-Satz drohen. Zum anderen geriete der in Deutschland geltende ermäßigte Steuersatz (heutiger EU-Mittelwert - numerisch - : 9,1 %) erneut in die Diskussion, und zwar diesmal europaweit. Selbst wenn entsprechende Privilegierungen gerettet werden könnten, erscheinen also höhere Steuersätze durchaus nicht unwahrscheinlich.

Deshalb hat der Deutsche Kulturrat Ende Mai 2011 eine in seinem Fachausschuss Steuern vorbereitete Stellungnahme zum Grünbuch der EU abgegeben. Darin plädiert er dafür, dass „im Mehrwertsteuersystem den EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der Kultur soweit als möglich ein Gestaltungsspielraum verbleiben sollte.“ Diese Auffassung werde „durch das von den EU-Mitgliedsstaaten sowie der EU selbst ratifizierte UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zusätzlich unterstützt“, zumal in dessen Artikel 1h „das souveräne Recht der Staaten bekräftigt (wird), Maßnahmen beizubehalten bzw. zu ergreifen, die sie für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in ihrem Hoheitsgebiet für angemessen erachten.“ Der Deutsche Kulturrat sieht sich deshalb „darin bestärkt, dass die Gestaltung und die Verwaltung des Mehrwertsteuersystems vor allem in der Hand der Nationalstaaten blieben sollen.“

Damit ist die Position des Kulturbereichs zu den Plänen der EU-Kommission klar definiert. Jetzt wird es darauf ankommen, für diese Position europaweit Verbündete zu finden, vor allem aber die Bundesregierung dafür zu gewinnen, dass sie einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Kultur in Deutschland durch eine nachteilige Harmonisierung des MwSt.-Systems in Europa ihre Zustimmung verweigert.

Hans-Willi Hefekäuser
Präsident des Verbandes Deutscher KonzertChöre
05.09.2011

 

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