3,9 % Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2012 Drucken

Abgabesatz bleibt stabil

Der amtliche Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt auch im Jahr 2012 3,9% und bleibt damit im dritten Jahr in Folge stabil.

Diese Stabilität ist unter anderem der kontinuierlichen Prüftätigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung zu verdanken. Seit der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahr 2007 übernimmt die Deutsche Rentenversicherung, die ohnehin bei Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten prüft, ob die Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichtet wurden, auch die Prüfung der ordnungsgemäßen Abführung der Künstlersozialabgabe. Künstlersozialabgabepflichtig sind Unternehmen, Vereine, Behörden und andere Institutionen, die mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten. Die Abgabe wird pauschal auf die im Jahr gezahlten Honorare erhoben. Damit leisten die Auftraggeber einen Beitrag zur sozialen Absicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichert sind.

http://www.kuenstlersozialkasse.de

VDKC
07.11.2011