DMR beklagt Zahltag für Ehrenamtliche: Umsatzsteuer auf Bürgerschaftliches Engagement |
DMR bittet Bundesfinanzminister um SteuerverzichtWie der Deutsche Musikrat in seinem Newsletter 12/2012 mitteilt, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) durch Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses die Umsatzsteuerbefreiung für die Zahlung pauschaler Aufwandsentschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit ausgeschlossen. Werden die Aufwände pauschal erstattet, ist grundsätzlich keine Umsatzsteuerbefreiung mehr möglich, sodass stattdessen der tatsächliche Zeitaufwand von Ehrenamtlichen umfänglich dokumentiert werden muss. Diese vom BMF verlangte Dokumentation bringt einen enormen organisatorischen Mehraufwand für Ehrenamtliche sowie Verbände, Vereine und Organisationen mit sich. Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: Der Deutsche Musikrat bittet Bundesfinanzminister, Dr. Wolfgang Schäuble, auf die Erhebung von Umsatzsteuer auf pauschalierte Aufwandsentschädigungen im Ehrenamtsbereich zu verzichten und die entsprechende Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses durch eine praxisnahe Regelung zu ersetzen." DMR
Quelle: Newsletter 14/2012, 18.04.2012
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