„Pflege der Chormusik in deutschen Amateurchören“ soll immaterielles Kulturerbe werden

Mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes besteht in diesem Jahr erstmals auch in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit zum Schutz des immateriellen Kulturerbes innerhalb der UNESCO-Gemeinschaft. Besonders schützenswertes immaterielles Kulturerbe aus Kunst und Kultur in Deutschland erhält damit die Chance auf Aufnahme in die internationalen Listen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes der UNESCO.

Rechtzeitig zum Anmeldeschluss dieser ersten Vorschlagsrunde hat der Verband Deutscher KonzertChöre e.V. (VDKC) mit Unterstützung der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (BDC) am 28.11.2013 eine Bewerbung eingereicht, mit dem Ziel, die „Pflege der Chormusik in deutschen Amateurchören“ als immaterielles Kulturerbe anzuerkennen. Prominente Begleiter dieser Bewerbung sind die beiden international hoch geachteten Gutachter, der Dirigent Prof. Dr. h.c. Hartmut Haenchen und der Präsident der Neuen Bachgesellschaft Prof. Dr. Martin Petzoldt. Wir schätzen uns glücklich, dass sich nun Prof. Dr. Kurt Masur den VDKC-Vorschlag ausdrücklich zu eigen macht. In seinem Brief beschreibt Prof. Masur „das einzigartige Verständnis von Musik, Kunst und Kultur, wie es in Deutschland seit langer Zeit gepflegt wird“ und führt dazu „unzählige Konzerte in Schwerin, Dresden, Berlin und besonders Leipzig“ an – den früheren Stätten seines umfangreichen künstlerischen Wirkens in Deutschland. Das Schaffen von Felix Mendelssohn Bartholdy in Leipzig und Berlin stellt für Prof. Masur die Basis für die bis heute große Wirksamkeit der deutschen Amateurchöre dar, die sich damit von der Chorkultur anderer Länder absetzt. Dieses Erbe zu bewahren und fortzuführen, beschreibt er als vordringliche Aufgabe seiner früheren Tätigkeit als Gewandhauskapellmeister. Gleichzeitig sieht er in der „Realisierung dieses Antrages … auch eine große Chance für Deutschland, sich international nachdrücklich als Lande der Musik zu empfehlen“. In seinen Ausführungen beschreibt er Chöre als Multiplikatoren für dieses Verständnis von Kunst, das er in unserer Gesellschaft auch heute noch „fest verwurzelt“ sieht. „Nicht zuletzt ist das gemeinsame Singen seit Jahrhunderten ein wichtiges Bindeglied zwischen den Menschen. Es sollte alles unternommen werden, diese Musikszene lebendig zu erhalten und die Kreativität der Chöre … zu befördern“, so Prof. Masur.

Von dieser Einschätzung fühlt sich der VDKC mit seiner Bewerbung bestätigt und nachdrücklich unterstützt. Nach Auffassung des VDKC-Präsidenten Prof. Ekkehard Klemm ist kaum eine prominentere und substanziellere Fürsprache für den Antrag vorstellbar als jene des z. Zt. wohl bedeutendsten deutschen Dirigenten. Sein Eintreten für das Wirken der deutschen Amateurchöre betrachtet Klemm auch als eine Auszeichnung dieser künstlerisch wie gesellschaftspolitisch wichtigen Arbeit.

Der VDKC hofft nun, mit Unterstützung des Deutschen Kulturrats wie des Deutschen Musikrats seine Bewerbung erfolgreich weiterführen zu können.

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Veranstaltungen der Mitgliedschöre

Franz Schubert Schwanengesang - Erstaufführung als Musiktanztheater
11.07.2024 19:30 - 21:00

Münchner Brahms-Chor


Jardin Musical
12.07.2024 19:00 - 21:00
München
Romanistik-Chor


Felix Mendelssohn Bartholdy: "ELIAS"
12.07.2024 20:00 - 23:00
Bergheim
Kammerchor der Universität zu Köln


Felix Mendelssohn Bartholdy: "ELIAS"
12.07.2024 20:00 - 23:00
Bergheim
Chor der Universität zu Köln


Konzert zum Saisonausklang
13.07.2024 15:00 - 16:30
Frankfurt (Oder)
Singakademie Frankfurt/O. Nachwuchschöre


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Auf Antrag des VDKC wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) aufgenommen.

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