Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Der VDKC ist Mitglied im
Wir begrüßen herzlich im Verband:
Dirigentin: Maria Jürgensen
25 Chormitglieder
VDKC-Landesverband Nordwest
BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert
VDKC SCHRIFTENREIHE
Förderprogramm „Total digital! Lesen und erzählen mit digitalen Medien“ auch für Chöre interessant |
Nächste Antragsfrist am 30. April 2021Mit dem Förderprogramm „Total digital!“ bietet der Deutsche Bibliotheksverband im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung und Forschung“ und in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Möglichkeit einer vollfinanzierten Projektförderung im Bereich der Lesekompetenz und digitalen Bildung. Die Ausschreibung richtet sich an Einrichtungen, die Projekte für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren planen. Da die Projekte inhaltlich sehr frei gestaltbar sind, könnte das Programm auch für Chöre eine interessante Option darstellen, die sich mit Literatur und digitalen Medien beschäftigen wollen. Hier ist die Kreativität der Chöre gefragt. Ein Vorteil des Förderprogrammes ist es, dass die Anträge im Vorfeld geprüft werden, bevor sie von der Jury bewertet werden.Der Deutsche Bibliotheksverband informiert: „Der Umgang mit digitalen Medien ist für Kinder und Jugendliche selbstverständlicher Bestandteil ihres Alltags. Diese Voraussetzung greift das Projekt ,Total Digital – Lesen und erzählen mit digitalen Medienʼ auf, um für das Lesen, Erzählen und Darstellen mit digitalen Medien zu begeistern.“ In bisherigen Projekten wurden eigene Podcasts aufgenommen, Spiele entwickelt und Trickfilme oder Kriminalgeschichten produziert. Möglich ist der Einsatz aller vorstellbaren Medien, von Fotos über Videos bis zum E-Book, vom Comic bis hin zu Social Media. Zur Umsetzung ist ein Zusammenschluss von drei Institutionen gewünscht: „Aufgerufen sind alle Einrichtungen, die in der Leseförderung, der Kinder- und Jugendarbeit bzw. der kulturellen Bildung aktiv werden wollen oder es schon sind (…).“ Dazu können Schulen und Kindergärten, Bibliotheken, Vereine oder auch kirchliche Institutionen gehören. Des Weiteren ist eine medienpädagogische Begleitung Voraussetzung, um eine professionelle Vermittlung zu gewährleisten. Antragsfristen sind jeweils der 30. April und 31. Oktober eines Jahres. Die Antragsstellung ist ausschließlich über die offizielle Förderdatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung möglich. Informationen: www.lesen-und-digitale-medien.de Judith Bock
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