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Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

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Start Service Beiträge aus der Chorszene Amateurmusik-Förderprogramm IMPULS wird erweitert und verlängert
Amateurmusik-Förderprogramm IMPULS wird erweitert und verlängert Drucken E-Mail

Mehr Musikensembles profitieren von höhere Fördersummen

Logo: BMCOGute Nachrichten für die vielfältige Amateurmusikszene in Deutschland: Das Förderprogramm IMPULS bietet ab sofort weitere attraktive Anreize, um Amateurmusikensembles nach der schwierigen Corona-Zeit bei der Wiederaufnahme von Proben- und Konzerttätigkeit zu unterstützen. Die Einreichung von Förderanträgen ist bis zum 31. Dezember 2022 laufend möglich.

IMPULS öffnet den Fördertopf für neue Zielgruppen. So kommen die Fördergelder jetzt auf Antrag auch dem gemeinsamen Singen und Musizieren in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf in Gemeinden und Städten ab 35.000 Einwohnenden (strukturschwache urbane Räume) zugute. Für die weiterhin im Fokus stehenden ländlichen Räume wurde die definierende Bevölkerungszahl der Kommunen von 20.000 auf bis zu 35.000 Einwohnende angehoben. Kreisverbände sind jetzt eben-falls antragsberechtigt. Für den Wiedereinstieg, Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung können Antragsberechtigte pro Projekt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 20.000 Euro (vorher 15.000 Euro) erhalten. Zudem besteht neu die Möglichkeit, zweimal eine Projektförderung zu beantragen. Um künftig Probentätigkeit verlässlich und in puncto Raumluft sicher durchführen zu können, wird auch die Anschaffung mobiler Luftfilter für Innenräume finanziell unterstützt. Die Einreichung von Förderanträgen ist bis zum 31. Dezember 2022 laufend möglich.

Bereitgestellt werden die Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Rettungsprogramms NEUSTART KULTUR. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) setzt das Förderprogramm IMPULS im Auftrag der BKM um.

Amateurmusik für die Zukunft stärken

Ob im Musikverein, Laienchor oder -orchester: Nach Zahlen des Musikinformationszentrums musi-zieren rund 14 Millionen Menschen in Deutschland in ihrer Freizeit. Sie tragen entscheidend zur kulturellen Grundversorgung im Land bei. Ziel ist es, die Vielfalt und künstlerische Kreativität der traditionsreichen Amateurmusiklandschaft auch nach der Pandemie zu erhalten und dauerhaft zu stärken. In ganz Deutschland wurden seit dem Start des Programms mehr als 900 Amateurmusik-projekte durch IMPULS gefördert (2021: 683, 2022: bisher 233) – die Bandbreite reicht von Orchester-suite-Uraufführung, Imagefilm über zeitgemäße Präsentation eines Musikvereins bis zu digitalen Wohnzimmerkonzerten, Open-Pipe-Band-Workshop und Roadshow für den örtlichen Kinder- und Jugendchor.

Ausweitung des Förderprogramms auf strukturschwache urbane Räume: Amateurmusikensembles in strukturschwachen urbanen Räumen leiden aufgrund der langwährenden Pandemie ebenfalls unter erheblichen Problemen. Verschärfend kommt die geringe Zahl verfügbarer und bezahlbarer Räumlichkeiten für die Probenarbeit hinzu, die den verschiedenen Restriktionen genügen können, die möglicherweise wieder zum Tragen kommen. Daher können auch Amateurensembles in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf in Gemeinden und Städten ab 35.000 Einwohnenden eine IMPULS-Förderung beantragen.

Ausweitung auf Kreisverbände: Auch Kreisverbände sind nun antragsberechtigt, wenn sie eigene Maßnahmen durchführen, die für mindestens 10 verschiedene angeschlossene Mitgliedsensembles, die jeweils unter die Definition der ländlichen Räume fallen, realisiert werden. Sofern ein Kreisverband ein eigenes Projekt durchführt, an dem mindestens 10 angeschlossene Ensembles teilnehmen, beträgt die maximale Förderhöhe grundsätzlich 150.000 Euro.

Antrag auf Investition in eine Luftfilteranlage: Nach zwei Jahren Pandemie bestehen auf lokaler Ebene bei vielen Ensembles Unsicherheiten, ob und wie wieder sinnvoll geprobt werden kann. Jetzt fördert IMPULS die Anschaffung mobiler Luftfilter. Zuwendungsfähig sind Anschaffungskosten pro Gerät bis zur Höhe von 2.950 Euro brutto, maximal zwei Anschaffungen pro Antragsteller.

IMPULS unterstützt folgende Bereiche (Module), für die Projektanträge gestellt werden können

  • Modul A: Kreativ neustarten | Neue Kooperation schaffen und ausbauen – innovative Proben- und Aufführungsformen – immaterielles Kulturerbe: Dazu zählen etwa Gemeinschaftskonzerte mit anderen Musikensembles, Koproduktionen mit Theater- oder Tanzverein, Zusammenarbeit mit externen Inputgebenden aus Konzerthaus oder Theater, Videodrehs, Hör- oder Singspiel, mobile Ensembleproben im öffentlichen Raum, musikalischer (digitaler und/oder analoger) Adventskalender, musikalische Spaziergänge, neue Arrangements von Volksliedern.
  • Modul B: Mitglieder (wieder)gewinnen | Neugierig machen – Ausprobieren – Ansprache: Das können neue Formen sein, Menschen jeden Alters an die Amateurmusik heranzuführen: Chorwerkstatt, Instrumentenvorstellung oder -bau, Songschmiede, Nachwuchs auszubilden, Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität, Mitmachaktionen, Tag der offenen Tür, Schnupper-Angebote. Dazu zählen auch: Onlineauftritt zeitgemäß gestalten, Straßenkonzerte oder Flashmobs.
  • Modul C: Strukturen stärken | Vereine zukunftsfähig gestalten – Digitalisierung – Weiterbildung: Dazu zählen Coaching zur Organisationsentwicklung aus anderen gemeinwohlorientierten Organisationen, neue Generationen in Vorstand und Ensemble gewinnen, Aufbau von Jugendabteilungen, Partizipation leben und geschlechtergerechte Besetzung (jung & alt & divers); digitales Arbeiten im Verein, Datenarchivierung, Bild- und Tonmaterialien, digitale Strategien für Publikum, Öffentlichkeitsarbeit, Crowdfunding; Wissen erhalten und Wissen weitergeben, etwa zu digitalen Tools, Kompetenznachweis Kultur, Vereinsmanagement, Ausrichtung eigener Weiterbildungen.
  • Modul D: Luftfilter: Anschaffung mobiler Luftfilter

Bis Jahresende den Neustart angehen

Bei den förderungswürdigen Projekten steht der zeitnahe Neustart der jeweiligen Amateurensembles im Vordergrund, es müssen keine herausragenden innovativen Ideen mit Alleinstellung sein. Förderanträge können laufend gestellt werden. Es gilt lediglich eine individuelle 2-Monats-Frist zwischen Antragstellung und Projektbeginn. Bewertet werden die eingehenden Anträge von einer unabhängigen Jury. Die Musikrichtung spielt bei der Entscheidung über einen Antrag keine Rolle. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2022 und die Projekte müssen bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein. Jedes Amateurmusikensemble kann zweimal von IMPULS gefördert werden.

Beratung und Hilfe beim Antrag

Das Projektteam des IMPULS-Förderprogramms bietet individuelle Beratung und unterstützt bei der Antragstellung unter der Hotline 07425 / 328806-80. Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch & Freitag von 10 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 20 Uhr. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Digitale Infoveranstaltungen finden am 9. August und 13. September von 17:30 bis 18:30 Uhr statt. Nach der Anmeldung unter impuls.bundesmusikverband.de/beratung erhalten Teilnehmende die Zugangsdaten für den jeweiligen Zoom-Raum per Mail.

Weitere Informationen zum Förderprogramm IMPULS: impuls.bundesmusikverband.de

Bundesmusikverband Chor & Orchester
22.07.2022

 

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