Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Der VDKC ist Mitglied im
Wir begrüßen herzlich im Verband:
Dirigent: Daniel Radde
20 Chormitglieder
VDKC-Landesverband Baden-Württemberg
BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert
VDKC SCHRIFTENREIHE
Dienstleistungen |
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Dienstleistungen für Mitgliedschöre des Verbandes Deutscher KonzertChöre
Seinen Mitgliedschören bietet der VDKC eine Vielzahl von Dienstleistungen an. An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Rahmenverträgen mit der GEMA, der Verwertungsgesellschaft Musikedition sowie zu den Rahmenverträgen mit HDI Gerling und LVM zu Versicherungen in den Bereichen Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz. Den gesamten Bereich der Service- und Informationsdienste finden Sie unter dem separaten Menüpunkt "Service".
GEMA-GesamtvertragDer VDKC hat mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen, wonach die GEMA-Vergütungsansprüche für Konzerte, Festakte und Soziale Singen des E- und U-Musik-Repertoires abweichend vom Tarif, pauschal durch Zahlungen des VDKC abgegolten werden. Die zeitgleiche oder zeitversetzte öffentliche Zugänglichmachung von Konzerten via Internet (Social Media Plattformen, Homepage) sind ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung. Grundlage des Vertrages ist die maximale Zahl der aktiven Sängerinnen und Sänger des jeweiligen Chores. Die wird mit der Chormeldung zu Jahresanfang an den VDKC übermittelt und gilt für das laufende Jahr. Der VDKC erhebt auf dieser Grundlage einen >>> Der VDKC informiert die am GEMA-Rahmenvertrag teilnehmenden Chöre regelmäßig und aktuell zu den Details der Abwicklung und berät ausführlich zu den inhaltlichen und technischen Rahmenbedingungen. Für Fragen rund um den GEMA-Rahmenvertrag und seine Abwicklung steht das VDKC-Generalsekretariat in Weimar gerne zur Verfügung. Unsere „GEMA-Checkliste“ aus der Reihe „Arbeitshilfen für VDKC-Mitgliedschöre" wird auf Nachfrage gerne zugeschickt. Eine ausführliche Anleitung zum Abrechnungsverfahren finden Sie hier. VGM-GesamtvertragDer VDKC hat mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition einen Vertrag geschlossen, wonach die VGM-Vergütungsansprüche ausschließlich für Aufführungen von nach §§ 70/71 UrhG geschützter Werke und Ausgaben (wissenschaftlich-kritische Ausgaben und nachgelassene Werke), abweichend vom Tarif, pauschal durch Zahlungen des VDKC abgegolten werden. Eingeschlossen ist ferner das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht (§§ 16,17 UrhG), sofern es sich um die Herstellung und Verbreitung von (Bild-) Tonträgern zu nicht-kommerziellen Zwecken handelt. Grundlage der Pauschalisierung ist dabei die Mitgliedsstärke (Zahl der aktiven Sängerinnen und Sänger) des jeweiligen Chores. Es wird ein Pauschalbetrag je Mitglied und Jahr erhoben. Mit dem Pauschalbetrag sind bei den am Pauschalverfahren beteiligten Chören deren VGM-Verpflichtungen für eine nicht begrenzte Anzahl von Aufführungen solcherart geschützter Werke abgegolten. 1.) Für die jeweilige Aufführung sind folgende Bedingungen zu erfüllen: a) Der Chor ist alleiniger Veranstalter des Konzertes oder gemeinsam mit einem Chor, der ebenfalls dem Gesamtvertrag beigetreten ist. b) Das Konzert wird im Vorfeld durch Eintragung in den VDKC-Veranstaltungskalender auf www.vdkc.de angezeigt. Die Meldung soll die wichtigsten Konzertdaten enthalten, wie Datum, Aufführungsort, Werke, Ausführende. Die vertragsgemäß vorzunehmende Anmeldung bei der VGM ist mit der Veröffentlichung erfüllt. c) Für den Fall der Herstellung und Verbreitung von (Bild-) Tonträgern zu nicht-kommerziellen Zwecken ist dem VDKC unaufgefordert ein Belegexemplar zur Weiterleitung an die VGM zu senden. Der Pauschalvertrag mit der VGM ist für die VDKC-Mitgliedschöre ein wesentliches Hilfsmittel bei den Konzertaktivitäten und bedeutet eine erhebliche wirtschaftliche Ersparnis. Entsprechend sorgfältig sollte die Umsetzung gehandhabt werden. Insbesondere die Einhaltung der Fristen muss gewährleistet werden.Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung bei HDI und ROLAND
Der VDKC hat für seine Mitgliedschöre einen Rahmenvertrag mit der HDI Versicherung AG und der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG geschlossen. Die Mitgliedschöre können die Sonderleistungen und -prämien dieser Verträge für sich und ihre Mitglieder beim VDKC beantragen. Haftpflichtversicherung bei HDI
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich sogenannter Obhutsschäden und Vermögensschäden). Versicherungsschutz: Gesetzliche Haftpflicht
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche aus Kraftfahrzeug-Benutzung, Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. Versicherungsleistungen: € 5.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden inkl. Umwelthaftpflicht Für Sach- und Vermögensschäden gilt eine Selbstbeteiligung von € 100 je Versicherungsfall.
Rechtsschutzversicherung bei ROLAND
Versichert sind die im VDKC zusammengeschlossenen Chöre, die ihren Beitritt zur Rechtsschutz-Versicherung erklärt haben sowie ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten und aktiven Mitglieder. Versicherungsschutz: Für alle satzungsgemäßen Tätigkeiten wird
Ausgeschlossen sind die Risiken von gewerblichen Nebenbetrieben und dem Eigentum, Besitz und Lenken von Fahrzeugen. Versicherungsleistungen: Die Versicherungssumme beträgt 25.565 € je Rechtsschutzfall. Der Versicherer trägt grundsätzlich die Kosten des versicherten Verfahrens. In Fällen, in denen es erforderlich und der Sache dienlich ist, trägt ROLAND auch die Kosten eines Korrespondenzanwalts. Der Versicherte ist berechtigt, ROLAND einen Anwalt zu benennen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die zwischen dem VDKC und der HDI Versicherung AG sowie der Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG abgeschlossenen Versicherungsverträge.SchadensmeldungBitte melden Sie Schäden unverzüglich und formlos. Die HDI Versicherung AG und die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG teilt eine Schadensnummer mit und lässt sich mittels Formularen und Schadensschilderungen in der Regel weitere Informationen zum Schadensereignis geben. Zuständig für Schadensmeldungen aus dem Vertrag des VDKC und seiner daran beteiligten Chöre ist die: HDI Generalvertretung Bei Schadensmeldungen ist eine Benachrichtigung an die Geschäftsstelle des VDKC zu empfehlen. Nach Abschluss der Versicherungen über den Verband ist der Chor automatisch über den Rahmenvertrag des VDKC mitversichert. Die Versicherung endet durch Austritt aus dem VDKC oder durch Kündigung der Versicherungszweige. Unfallversicherung bei der LVM
Unfallversicherung Versichert gelten körperliche Unfälle der aktiven Mitglieder bei der Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen, wobei der direkte Weg dorthin und zurück mitversichert ist. Versicherungsleistungen je Person: Invaliditätsgrundsumme: € 25.000,00 ![]()
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CHOR und KONZERT 2022 ist erschienen |
Verbandszeitschrift des VDKC
Hier lässt sich noch einmal prima nachlesen, was im vergangenen Jahr alles an spannenden und wissenswerten Artikeln veröffentlicht wurde. CHOR und KONZERT ist ab sofort auch im VDKC-Shop zu erwerben: hier. VDKC |
Der schlaue Fuchs Amu (der Name steht für "Amateurmusik") gibt Antwort auf Fragen rund um die Amateurmusik. Das Infoportal bündelt zahlreiche Angebote zu Wissen, Praxis und Beratung: