Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Der VDKC ist Mitglied im
Wir begrüßen herzlich im Verband:
Dirigent: Tristan Meister
50 Chormitglieder
VDKC-Landesverband Baden-Württemberg
BLACK FOLDER
Die ultimative Chormappe aus Kanada
Geschenk für Ehrungen:
BRONZEN VON E.G. Weinert
VDKC SCHRIFTENREIHE
GEMA-Pauschalvertrag: Anleitung zum Abrechnungsverfahren |
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Für VDKC-Chöre, die am GEMA-Pauschalvertrag teilnehmenDer VDKC hat mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen, wonach die GEMA-Vergütungsansprüche für Konzerte des E- und U-Musik-Repertoires abweichend vom Tarif, pauschal durch Zahlungen des VDKC abgegolten werden. Grundlage des Vertrages ist die maximale Zahl der aktiven Sängerinnen und Sänger auf der Bühne. Diese Anzahl wird mit der Chormeldung zu Jahresanfang an den VDKC übermittelt und gilt für das laufende Jahr. Der VDKC erhebt auf dieser Grundlage einen Pauschalbetrag nach dem aktuell gültigen Satz. Damit kann der Chor jeweils bis vier Wochen nach einer Aufführung eine nicht begrenzte Anzahl von selbst veranstalteten Aufführungen in Deutschland, an denen der Chor auch selbst mit mind. 50%igem Anteil mitwirkt, durchführen. Ausnahmen bilden Benefizkonzerte für Dritte, Gottesdienste und Vespern. Mit dem jährlichen Pauschalbetrag sind für den Chor sämtliche GEMA-Verpflichtungen in dem laufenden Jahr beglichen. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Kurzform:siehe GEMA-Checkliste
Langform:
1.) Datenbekanntgabe im Vorfeld durch Eintragung in den VDKC-InternetkalenderDie Meldung erfolgt per Eintrag im VDKC-Konzertkalender auf www.vdkc.de durch den Chor selbst. Der Zugang zum Konzertkalender erfolgt über den choreigenen Mitgliederbereich und mit den jährlich in der Chormeldung übermittelten Zugangsdaten mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Durchführung. Die Meldung soll die wichtigsten Konzertdaten enthalten, wie Datum, Aufführungsort, Werke, Ausführende. Wir empfehlen jedoch, die Veranstaltungen mit einem Vorlauf von 3 Monaten in den Kalender einzutragen. Erfahrungsgemäß wird so eine bessere Wahrnehmung durch Internetnutzer und Suchmaschinen gewährleistet sowie eine langfristige Terminplanung ermöglicht. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen zu Solisten, Programmänderungen etc. können jederzeit noch vorgenommen werden. Mit dem Eintrag in den Konzertkalender gilt die vertragsgemäß vorzunehmende Anmeldung bei der GEMA als erfüllt. Die ausführlichen Hinweise zum Umgang mit dem Mitgliederbereich sind nachzulesen unter: www.vdkc.de/cms/images/gspdfs/mitgliederbereich.pdf 2.) Dateneinreichung nach der VeranstaltungUnverzüglich im Anschluss an die Veranstaltung, spätestens jedoch bis vier Wochen nach der Veranstaltung, erhält der VDKC das vollständig ausgefüllte GEMA-Formular nebst zwei Exemplaren der Titelliste/Programmheft/Flyer, aus denen die zur Aufführung gekommenen Werke und ihre Urheber ersichtlich sind, per Post. Zum Postversand befindet sich auf Seite 1 des GEMA-Formulars bereits die gedruckte Adresse des VDKC. Eines der Programmhefte (ebenso wie Plakate, Handzettel und Kritiken) übersendet der VDKC zur dauerhaften Aufbewahrung für die Nachwelt an das Stadtarchiv Neuss. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Wichtig ist zudem, dass Angaben zur exakten Höhe der Einnahmen aus Kartenverkauf und Besucherzahlen gemacht werden (nicht gerundet), da diese die Grundlage der Berechnung für die GEMA bilden. Sollte es sich bei der Veranstaltung um eine Chorveranstaltung mit anschließendem geselligen Teil handeln, senden Sie bitte das ausgefüllte GEMA-Formular (Seite 3) ein. Es ist ebenfalls möglich, die GEMA-Abrechnung per E-Mail an den VDKC gema(at)vdkc.de vorzunehmen. Hier wird pro Aufführung eine Abrechnungsdatei akzeptiert. Alle benötigten Angaben für die Abrechnung werden in dieser *.pdf abgefragt. Eine Archivierung dieser Choraktivität in Neuss ist bei elektronischen Dokumenten jedoch nicht möglich. Übersendungsmöglichkeiten 1. Übersendung per Post:
Vollständig ausgefülltes GEMA-Formular (Seite 1) + 2 Exemplare der Titelliste/Programmheft/Flyer, aus denen die zur Aufführung gekommenen Werke und ihre Urheberinnen und Urheber ersichtlich sind. Bitte das Formular nicht mit Heftklammern tackern. 2. Elektronische Übersendung: Vollständig ausgefülltes GEMA-Formular (Seiten 1 und 2) entweder
oder
Die maximale Größe der Datei darf 2 Mb nicht überschreiten. Bitte rechnen Sie jede Aufführung separat in einem Formular ab und senden es einzeln per E-Mail an gema(at)vdkc.de.
3.) VDKC-LogoUm Rückfragen und Beitragsaufforderungen der örtlichen GEMA-Direktionen zu vermeiden (aber auch zur Stärkung des VDKC-Netzwerkes!), sind die Chöre aufgefordert, einen Vermerk in Programm und Briefbogen „Mitglied im Verband Deutscher KonzertChöre“ oder „Mitglied im VDKC“ zu platzieren. Das Logo ist in diversen Varianten auf der VDKC-Internetpräsenz zu finden unter: Service/Downloads/Logo. 4.) Oft gestellte Fragen zum FormularGEMA-Formular Seite 1:
5.) Weitere Hinweise
6.) Tipps
Der Pauschalvertrag mit der GEMA ist für die VDKC-Mitgliedschöre ein wesentliches Hilfsmittel bei den Konzertaktivitäten und bedeutet eine erhebliche wirtschaftliche Ersparnis. Entsprechend sorgfältig sollte die Umsetzung gehandhabt werden. Insbesondere die Einhaltung der Fristen muss gewährleistet werden. Eine rückwirkende Abrechnung ist nicht möglich. VDKC ![]()
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