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Auf Antrag des VDKC wurde im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention die „Chormusik in deutschen Amateurchören" in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

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Start Service Beiträge aus der Chorszene „MusikVorOrt“: Förderprogramm zum Musizieren in ländlichen Räumen ab 2020
„MusikVorOrt“: Förderprogramm zum Musizieren in ländlichen Räumen ab 2020 Drucken E-Mail

Bis zu 25.000 Euro stehen zur Verfügung

MusikVorOrtGemeinsam singen und musizieren ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Gefüge. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) hat ein Förderprogramm für Modellprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben, die im Zeitraum vom 31. März 2020 bis 31. März 2021 stattfinden sollen.

Das Besondere: bewerben kann sich jede*r – ob Einzelperson oder Institution – und es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Da der BMCO bei den Projekten formal die Funktion des Veranstalters übernimmt, entsteht für die Antragsteller*innen keine Veranstalterhaftpflicht, keine GEMA-Gebühr und kaum bürokratischer Aufwand. Ob Neugründung eines Ensembles oder neues Projekt einer bereits bestehenden Gruppe, ob im Jugendbereich oder mit Erwachsenen. Einzige Voraussetzungen? Das Projekt muss einen neuen Aspekt aufweisen und das gemeinsame Singen und Musizieren in ländlichen Räumen (Gemeinden bis 20.000 Einwohner*innen) in Deutschland fördern.

Die Antragsstellung ist bewusst einfach gehalten, um die Teilnahme am Förderprogramm jeder*jedem zu ermöglichen. Vor Ort gibt es eine*n „Projektmacher*in“, der*die dem BMCO als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25.000 Euro pro Projekt.

Die Antragsfrist läuft ab sofort bis 12. Januar 2020. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, erfolgt durch eine Jury und wird Mitte Februar 2020 veröffentlicht.

Informationen/Antragsformular:
www.musikvorort.de

BMCO
18.11.2019

 

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