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Einladung an die VDKC-Mitgliedschöre zur Teilnahme am NDR Chorexperiment: Dat Du min Leevsten büst |
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VDKC-Landesverbände Nordwest und Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern sind Kooperationspartner
Das Lied „Dat Du min Leevsten büst“ ist im Norden unseres Landes längst zu einem Klassiker geworden. In seinem aktuellen „Chorexperiment“ fragt der NDR: Wie viele Sängerinnen, Sänger und Chöre können für das NDR Chorexperiment zu einem gemeinsamen, großen „Chor der Norddeutschen" versammelt werden und lädt Interessierte zu einer aktiven Mitwirkung ein. Entstehen soll ein großes Chorvideo mit zahlreichen singenden Akteuren.
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Nachgefragt im Sommer 2021: Wie gelang die Aufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit? |
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Ein Stimmungsbild der VKDC-Chöre
„Wie geht es Ihrem Chor gerade?“ – fragten wir im Juni 2021 die über 550 Mitgliedschöre unseres Verbandes. Es ging darum, den allgemeinen Eindruck, dass im ganzen Land eine Wiederaufnahme des Proben- und Konzertbetriebes der Chöre stattfindet, zu hinterfragen.
Uns interessierte die aktuelle Situation in den Chören. Entstanden ist dabei ein Stimmungsbild der derzeitigen Erfahrungen aus dem Wiedereinstieg in den Chor- und Konzertbetrieb, die wir hier zusammentragen. So entsteht eine spannende Bestandsaufnahme des momentanen Chorlebens in unserem Verband.
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Modulares Schutzkonzept für Proben und Konzerte |
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Hilfestellung und Neustart für Chöre
Dank der sinkenden Inzidenzzahlen konnten zahlreiche Chöre in der vergangenen Woche ihren Proben- und Konzertbetrieb wiederaufnehmen.
Die dabei gemachten positiven Erfahrungen sollten alle Chöre wieder ermuntern, ebenfalls die Voraussetzungen für eigene Proben und Konzerte zu schaffen. Mit dem hier vorgestellten „Modularen Schutzkonzept für Proben und Konzerte“ können wir eine gute Grundlage zur Verfügung stellen.
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Rundfunkbeitrag: Was Einrichtungen des Gemeinwohls beachten müssen |
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Eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen sind gegebenenfalls beitragspflichtig
Der VDKC informiert seine Mitgliedschöre regelmäßig über aktuelle Themen aus der Chorszene und dem Vereinswesen. Heute geht es um die Regelungen des Rundfunkbeitrags: Entgegen der verbreiteten Annahme, nur Privatpersonen und Unternehmen seien zahlungspflichtig, gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen seit 2013 auch für gemeinnützige Vereine. Dieses Thema ist wichtig, da Chöre häufig als eingetragene Vereine (e.V.) organisiert sind. Allerdings ist davon auszugehen, dass Amateurchöre nur in den seltensten Fällen einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Konkret heißt es zur Melde- bzw. Gebührenpflicht auf der Homepage des Rundfunkbeitrags:
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